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Förderung7 Min. Lesezeit

Digital Innovation in Sachsen-Anhalt: bis 70.000 € Zuschuss – auch für Praxen und Kanzleien

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 50 % Zuschuss, maximal 70.000 € – für Unternehmen aller Branchen inklusive Freie Berufe. Nächste Antragsfenster: 28. September und 30. November 2026, jeweils 13 Uhr. Was für KI-Voicebot und Chatbot gilt.

· Von der Redaktion Ihre Telefonzentrale e.K.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Digital Innovation der Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 50 % Zuschuss, maximal 70.000 € – für KMU aller Branchen, ausdrücklich auch Freie Berufe.
  • Anträge sind nur in Zeitfenstern möglich: die nächsten am 28. September 2026 und 30. November 2026, jeweils ab 13:00 Uhr, bis 90 Anträge eingegangen sind. Das letzte Fenster war schnell voll – Vorbereitung im IB-Kundenportal ist Pflicht.
  • Gefördert werden Konzept und Umsetzung; Beraterleistungen sind auf 6.000 € gedeckelt. Der Antrag muss eine Wirtschaftlichkeitsrechnung enthalten und eine Mindestpunktzahl erreichen.

Stand September 2026 · Förderprogramme ändern sich kurzfristig; alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Richtlinien der Förderstellen.

Sachsen-Anhalt hat den höchsten Förderdeckel aller Bundesländer für Digitalisierungsprojekte im Mittelstand – und eines der wenigen Programme, das Arztpraxen und Kanzleien nicht ausschließt. Die Digitalisierung der „Geschäftsabläufe zwischen Unternehmen und Kunden" und die „automatisierte, personalisierte und Multi-Channel-Kundenansprache" stehen ausdrücklich in der Richtlinie. Der Preis dafür: ein Antragsverfahren, das Tempo und Vorbereitung verlangt.

Die Konditionen im Überblick

KriteriumRegelung
Antragsberechtigtkleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt – inkl. Freie Berufe
Fördersatzbis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Höchstbetrag70.000 €
Mindestförderung3.000 € Zuschuss (also ab 6.000 € Ausgaben)
Gesamtkostenmax. 200.000 €
Beraterleistungenmax. 6.000 € zuwendungsfähig
Projektlaufzeitmax. 12 Monate
Häufigkeitein Antrag je Unternehmen pro Runde; nach zwei geförderten Projekten erlischt die Berechtigung
Richtlinieläuft bis 30.09.2030

Kommunen sind nicht antragsberechtigt; IT-Unternehmen und Freiberufler erhalten im Punktesystem etwas weniger Punkte, bleiben aber förderfähig.

Was am Voicebot-Projekt förderfähig ist

Zuwendungsfähig sind „Investitionen, Leistungen Dritter, Sachausgaben sowie Personalausgaben für zusätzlich eingestelltes Personal" – konkret die Konzeptentwicklung und die Umsetzung inklusive Anpassung der Abläufe, Installation, Testphase und immaterieller Wirtschaftsgüter.

AngebotspositionFörderfähig?
Prozessanalyse und KonzeptionJa – als Beraterleistung bis 6.000 €
KI-Konfiguration und TrainingJa – Leistungen Dritter
Schnittstellen zu CRM, Praxis-/Kanzleisoftware, KalenderJa – Richtlinie nennt „Vernetzung von Systemen zum Kunden (CRM)"
Schulungals Teil der Umsetzung plausibel, nicht ausdrücklich geregelt
Nutzungsentgelt innerhalb der 12-monatigen Laufzeitnicht ausdrücklich geregelt – vorab mit der IB klären
Standard-Hardware, UmsatzsteuerNein

Ausgeschlossen sind außerdem Beraterleistungen für die Konzeptentwicklung, wenn dafür ein kostenloses Beratungsangebot genutzt werden könnte – und Berater mit Verflechtung zum Antragsteller.

Das Punktesystem: So besteht Ihr Antrag

Seit dem siebten Förderaufruf gibt es kein Wettbewerbsverfahren mehr, sondern eine direkte Antragstellung mit Mindestpunktzahl von 1,45. Bewertet werden unter anderem der Digitalisierungsgegenstand (Kundenschnittstelle und Kommunikation: 2 von 3 Punkten), Größe und Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, Reichweite (Zahl der erreichten Kunden), Refinanzierungsdauer und Interoperabilität (Schnittstellen). Ein Voicebot-Projekt eines Handwerksbetriebs oder Hotels mit CRM-Anbindung, über 1.000 Anrufern pro Jahr und einer Refinanzierung unter zwei Jahren liegt nach unserer Beispielrechnung deutlich über der Schwelle – auch für eine Praxis oder Kanzlei.

Ausschlusskriterien: fehlende Wirtschaftlichkeitsdarstellung (Refinanzierung über fünf Jahre), reine Ersatzbeschaffung, fehlende Nachhaltigkeit. Die Projektskizze muss Einsparungen an Prozess- und Personalzeit mit Zahlen belegen – etwa: 40 Anrufe pro Tag à 3 Minuten, davon 60 % durch die KI abschließend erledigt.

Praxis-Tipp

Legen Sie das Kundenkonto im IB-Portal vorher an, laden Sie Angebot, Skizze und Wirtschaftlichkeitsrechnung vorab hoch und drücken Sie am Stichtag um 13:00 Uhr auf „Absenden". Die Reihenfolge des Eingangs entscheidet; das Fenster schließt bei 90 Anträgen.

So läuft das Verfahren

  1. 1Antrag im Kundenportal der IB am Stichtag – nächste Fenster 28.09.2026 und 30.11.2026, 13:00 Uhr.
  2. 2Vorhabenbeginn ab Antragseingang auf eigenes Risiko erlaubt.
  3. 3Bewilligung; Auszahlung als Pauschalbetrag nach Meilensteinplan (maximal zwei Mittelabrufe pro Projektjahr, keine Vorauszahlung); Nachweis über Sachbericht und Abnahmeprotokolle.
  4. 4Drei Jahre Zweckbindung. De-minimis-Beihilfe; keine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen.

Ergänzende Programme

  • IB-Digitalisierungsdarlehen: ab 10.000 €, bis 1,5 Mio. €, für KMU und Freiberufler – Finanzierung des Eigenanteils.
  • Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG: ESF-Zuschuss für Teilnahmegebühren und Dozentenhonorare mit Schwerpunkt digitale Transformation – nicht für dieselben Kosten wie Digital Innovation.
  • BAFA-Unternehmensberatung: in Sachsen-Anhalt 80 %, bis 2.800 € – für eine separate, unabhängige Beratung.
  • KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung, INQA-Coaching.
  • Kostenlos: Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg, Zukunftszentrum Digitale Arbeit Sachsen-Anhalt („KI für KMU").

Das Ergebnis

Ein KI-Voicebot, der Kundenanfragen rund um die Uhr erfasst – bis zur Hälfte vom Land bezahlt, auch für Praxen und Kanzleien.

Fördermittel-Check

Fördermittel-Check inklusive: Schicken Sie uns PLZ, Mitarbeiterzahl, Branche, Investitionsvolumen und Ihre Wunschlösung – wir liefern Angebot, Prozessbeschreibung und die Zahlen für Ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung rechtzeitig vor dem 28. September.

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Häufige Fragen

Können Arztpraxen und Kanzleien in Sachsen-Anhalt Digital Innovation nutzen?

Ja. Das Programm steht KMU aller Branchen offen, Freie Berufe eingeschlossen. Sie erhalten im Punktesystem einen leichten Abschlag, bleiben aber klar über der Mindestpunktzahl.

Wann kann ich beantragen?

Nur in den Antragsfenstern: aktuell 28. September 2026 und 30. November 2026, jeweils ab 13:00 Uhr, bis 90 Anträge eingegangen sind. Weitere Fenster folgen, die Richtlinie läuft bis 2030.

Werden die monatlichen Kosten des Voicebots gefördert?

Sachausgaben innerhalb der 12-monatigen Projektlaufzeit sind dem Wortlaut nach erfasst; laufende Lizenzen sind aber nicht ausdrücklich geregelt. Wir empfehlen, das Nutzungsentgelt getrennt auszuweisen und die Frage vor Antragstellung mit der IB zu klären.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Richtlinie „Digital and Creative Economy", der jeweilige Förderaufruf und die Entscheidung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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Was ist für Ihren Betrieb realistisch?

Fünf Angaben genügen. Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, welches Programm passt, und gliedern das Angebot so, dass es zur Richtlinie passt – unverbindlich. Den Antrag stellen Sie selbst oder mit Ihrem Steuerberater; in vielen Programmen dürfen wir das nicht übernehmen.

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