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Digitalbonus Bayern: bis zu 50 % Zuschuss für Ihren KI-Voicebot

Der Digitalbonus.Bayern fördert die Einführung von KI mit 50 % Zuschuss – bis 7.500 € (Standard) oder 30.000 € (Plus). Was für KI-Voicebot und Chatbot gilt, wer ausgeschlossen ist und wie der Antrag läuft. Stand September 2026.

· Von der Redaktion Ihre Telefonzentrale e.K.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Digitalbonus.Bayern fördert kleine Gewerbebetriebe mit 50 % Zuschuss: bis 7.500 € (Standard) oder bis 30.000 € (Plus, für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt – KI wird ausdrücklich genannt). Das Programm läuft bis 31.12.2027.
  • Förderfähig sind externe Leistungen, Software, Einrichtung, Programmierung und Schnittstellen, Beratung und Schulung sowie Lizenz- und Servicegebühren bis 18 Monate – also praktisch das komplette Voicebot-Projekt.
  • Ausgeschlossen sind Freie Berufe, Arztpraxen, MVZ und Pflegeeinrichtungen. Anträge laufen über ein monatliches Kontingent, ausschließlich über das ELSTER-Konto des Betriebs, und müssen vor dem Auftrag gestellt sein.

Stand September 2026 · Förderprogramme ändern sich kurzfristig; alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Richtlinien der Förderstellen.

Für bayerische Handwerksbetriebe, Hotels, Händler, Immobilienverwaltungen und kleine Industriebetriebe ist der Digitalbonus das stärkste Förderinstrument in Deutschland, wenn es um einen KI-Telefonassistenten geht. Der Freistaat hat das Programm 2024 neu aufgelegt und dabei den Fokus bewusst auf Robotik und Künstliche Intelligenz gelegt. Ein KI-Voicebot passt genau in dieses Raster – wenn Betrieb und Angebot die Spielregeln einhalten.

Die Konditionen im Überblick

KriteriumDigitalbonus StandardDigitalbonus Plus
Fördersatzbis zu 50 %bis zu 50 %
Maximaler Zuschuss7.500 €30.000 €
VoraussetzungEinführung oder Verbesserung von Prozessen, Produkten, Dienstleistungenbesonderer Innovationsgehalt, u. a. Künstliche Intelligenz oder intelligente Datenanalyse
Mindestausgaben4.000 €4.000 €
Häufigkeiteinmal je Förderbereicheinmal in der Programmlaufzeit
Laufzeitbis 31.12.2027bis 31.12.2027

Die alten Höchstbeträge von 10.000 € und 50.000 € gelten seit Juli 2024 nicht mehr – viele Beraterseiten nennen sie trotzdem noch.

Wer antragsberechtigt ist

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern: weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen zählen für die Größenprüfung nicht mit.

Nicht antragsberechtigt sind laut Richtlinie Freie Berufe, Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Betriebe der Landwirtschaft, gewerbesteuerbefreite Unternehmen, Vereine und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Kanzleien und Praxen fallen also heraus, sofern sie nicht ausnahmsweise in gewerblicher Rechtsform gewerbesteuerpflichtig sind. Apotheken sind seit 2025 antragsberechtigt.

Was am Voicebot-Projekt förderfähig ist

Die Richtlinie fördert im Bereich Digitalisierung „Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Software" – ausdrücklich auch „Einrichtung, Installation, individuelle Anpassungen, Programmierungen, technische Dokumentation". Beratung und Schulung für die einzuführende Lösung können bis zur Hälfte der Gesamtausgaben angesetzt werden. Lizenz- und Systemservicegebühren sind förderfähig, solange sie 18 Monate nicht überschreiten – die Regierung bittet ausdrücklich darum, das Angebot entsprechend aufzuschlüsseln.

Für einen KI-Voicebot heißt das konkret:

AngebotspositionFörderfähig?
Prozessanalyse und KonzeptionJa (zusammen mit Schulung max. 50 % der Ausgaben)
KI-Konfiguration, Training, StimmeJa – „Einrichtung, individuelle Anpassungen"
Schnittstellen zu Handwerkersoftware, CRM, KalenderJa – „Programmierungen"
Schulung der MitarbeitendenJa (siehe oben)
Nutzungsentgelt 18 MonateJa – gesondert ausgewiesen
Telefonanlage, Headsets, StandardsoftwareNein

Rechenbeispiel: KI-Telefonassistent inklusive Konzeption, Einrichtung, Schnittstellen, Schulung und 18 Monaten Nutzung für 12.000 € netto – theoretisch 6.000 € Zuschuss über den Digitalbonus Standard.

Standard oder Plus?

Die Regierung selbst gibt die Faustregel vor: Liegen die förderfähigen Ausgaben nicht über 15.000 €, lohnt sich Plus nicht, denn der Zuschuss bleibt bei 50 % – und Standard wird schneller bearbeitet. Ein reiner Lizenzkauf marktverfügbarer Software gilt außerdem nie als besonders innovativ, und Lösungen, die vor allem der Kundengewinnung dienen, werden nur im Standard gefördert.

Plus kommt in Frage, wenn der KI-Voicebot Teil eines größeren Projekts ist – etwa mit tiefer Integration in Warenwirtschaft, Disposition und Kundendaten, individuell entwickelten Schnittstellen und einem nachweisbaren Neuheitsgrad in Ihrer Branche. Dann verlangt die Bezirksregierung eine detaillierte Innovationsbeschreibung und bittet um ein Vorgespräch.

So läuft der Antrag

  1. 1Monatskontingent beachten: Anträge werden nur freigegeben, solange das Kontingent reicht – Start jeweils am ersten Werktag des Monats um 10 Uhr. Unterlagen also vorher bereitlegen: Unternehmensdaten, Finanzierungsplan, De-minimis-Erklärung und das Angebot des Dienstleisters.
  2. 2Online-Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung – ausschließlich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Betriebs. Eine Antragstellung durch Dritte, auch durch uns, ist nicht zulässig.
  3. 3Nach der automatischen Eingangsbestätigung dürfen Sie auf eigenes Risiko beauftragen. Vorher gilt schon ein mündlicher Auftrag als Vorhabensbeginn – und der schließt die Förderung aus.
  4. 4Nach Zuwendungsbescheid und Umsetzung reichen Sie den Auszahlungsantrag mit Projektmitteilung ein; bei Zuschüssen über 10.000 € zusätzlich einen Verwendungsnachweis. Alle Rechnungen müssen im Bewilligungszeitraum bezahlt sein.

Wichtig

Eine Maßnahme, die bereits über ein anderes Programm von Bund, Land oder EU gefördert wird, ist ausgeschlossen. Eine unabhängige BAFA-Beratung vorab ist möglich, darf aber nicht Teil des Digitalbonus-Projekts sein.

Alternative für größere Vorhaben: LfA Digitalisierungskredit

Wer das Projekt ohnehin finanziert oder deutlich mehr als 15.000 € investiert, kann zusätzlich den Digitalisierungskredit der LfA Förderbank Bayern prüfen: Darlehen über die Hausbank mit 1 % Tilgungszuschuss in der Basisstufe und 3 % bzw. 5 % ERP-Förderzuschuss in den höheren Stufen – die „Integration von KI" ist dort ausdrücklich der höchsten Stufe zugeordnet. Details zum Mechanismus im Beitrag zum KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung.

Das Ergebnis

Ein KI-Voicebot, der Anrufe annimmt, Anliegen erfasst und Aufträge sichert – und der Freistaat übernimmt die Hälfte der Einführung.

Fördermittel-Check

Fördermittel-Check inklusive: Schicken Sie uns PLZ, Mitarbeiterzahl, Branche, Investitionsvolumen und Ihre Wunschlösung – wir liefern das auf 18 Monate aufgeschlüsselte Angebot für Ihren Digitalbonus-Antrag.

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Häufige Fragen

Kann meine Arztpraxis in Bayern den Digitalbonus nutzen?

Nein. Arztpraxen, MVZ und Freie Berufe sind in der Richtlinie ausdrücklich ausgeschlossen. Praxen können stattdessen den KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung oder das INQA-Coaching prüfen.

Werden die monatlichen Kosten des Voicebots gefördert?

Ja, Lizenz- und Systemservicegebühren sind bis zu 18 Monate förderfähig, sofern sie im Bewilligungszeitraum bezahlt werden. Unser Angebot weist das Nutzungsentgelt deshalb für 18 Monate getrennt aus.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Offiziell nennt die Regierung keine Frist; Erfahrungswerte liegen bei mehreren Wochen. Wichtig ist nur die Eingangsbestätigung – ab dann dürfen Sie auf eigenes Risiko starten, und unser VoiceBot ist in wenigen Tagen live.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Richtlinie und die Hinweise auf digitalbonus.bayern sowie die Entscheidung der zuständigen Bezirksregierung. Kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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Was ist für Ihren Betrieb realistisch?

Fünf Angaben genügen. Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, welches Programm passt, und gliedern das Angebot so, dass es zur Richtlinie passt – unverbindlich. Den Antrag stellen Sie selbst oder mit Ihrem Steuerberater; in vielen Programmen dürfen wir das nicht übernehmen.

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  • Investitionsvolumen
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