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Förderung in Sachsen: 50 % Zuschuss – aber nur noch in der Region Leipzig

Der sächsische Digitalisierungszuschuss der SAB fördert Software, Einführung, Schulung und SaaS mit 50 % – auch für Freie Berufe. Seit Juli 2026 gilt aber ein Antragsstopp in zehn Regionen; nur Leipzig, Landkreis Leipzig und Nordsachsen sind offen. Alternativen und Details.

· Von der Redaktion Ihre Telefonzentrale e.K.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Digitalisierungszuschuss der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ist inhaltlich ideal für einen KI-Voicebot: 50 % für kleine Unternehmen (35 % für mittlere), bis 30.000 €, inklusive Software, Einführung, Schulung und Software-Miete für 12 Monate – und ausdrücklich auch für Freie Berufe.
  • Seit dem 17. Juli 2026 gilt jedoch ein Antragsstopp in Dresden, Chemnitz und acht Landkreisen. Anträge sind nur noch aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und Nordsachsen möglich.
  • Die sächsische Beratungsförderung ist wegen der Haushaltslage ebenfalls gestoppt. Es bleiben das Digitalisierungsdarlehen der SAB (ab 30.000 €) und die Bundesprogramme – in Sachsen mit 80 % BAFA-Förderung außerhalb der Region Leipzig.

Stand September 2026 · Förderprogramme ändern sich kurzfristig; alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Richtlinien der Förderstellen.

Sachsen hat ein Förderprogramm, das ein Voicebot-Projekt fast vollständig abdeckt – und das im Sommer 2026 Opfer seines eigenen Erfolgs wurde. Die Nachfrage war so hoch, dass die SAB die Übergangsregion geschlossen hat. Wer in Leipzig oder Nordsachsen sitzt, kann noch beantragen. Für alle anderen gilt: Bundesprogramme nutzen und auf eine Wiedereröffnung achten.

Die Konditionen – für die offenen Regionen

ProjektartFördersatzMaximale direkte AusgabenMaximaler Zuschuss
Heranführungsprojekt (nur Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern)bis 60 %10.000 €6.000 €
Transformationsprojekt kleine Unternehmenbis 50 %60.000 €30.000 €
Transformationsprojekt mittlere Unternehmenbis 35 %100.000 €35.000 €

Dazu kommen ein Tarifbonus von 10 Prozentpunkten für tarifgebundene Betriebe und eine Pauschale von 7 % für indirekte Kosten. Mindestausgaben: 5.000 €. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen – also auch Praxen und Kanzleien, was in anderen Ländern selten ist.

Was am Voicebot-Projekt förderfähig ist

Die SAB fördert „Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung", die Anschaffung von Software und notwendiger Hardware sowie die Einführung der Lösung einschließlich Schulung. Zur Software-Miete gilt eine klare Regel: Die Mietdauer muss mindestens 24 Monate betragen, gefördert werden die Raten, die in den maximal zwölfmonatigen Durchführungszeitraum fallen.

AngebotspositionFörderfähig?
Prozessanalyse und KonzeptionJa – aber nur als Teil eines Umsetzungsprojekts, nicht allein
KI-Konfiguration und TrainingJa
Schnittstellen zu CRM, Praxis- oder KanzleisoftwareJa – „Digitale Workflows mit Kunden", „CRM-Systeme"
SchulungJa
Nutzungsentgelt 12 Monate bei Vertrag über mindestens 24 MonateJa
Wartungsverträge, Telefone, Standardsoftware, Online-MarketingNein

Die Liste der Projektbeispiele der SAB nennt unter anderem die „Verbesserung von Prozessen für Kunden- und Lieferantenschnittstelle", „medienbruchfreie Systeme" und die „interaktive Einbindung von Kundeneingaben" – ein KI-Voicebot, der Anliegen erfasst und in Ihre Systeme schreibt, passt genau dazu. Nicht gefördert werden Vorhaben, „die der direkten Umsatzsteigerung dienen" – die Argumentation läuft daher über Prozess und Erreichbarkeit, nicht über Vertrieb.

Antragsstopp: Wer noch kann

Seit dem 17. Juli 2026 nimmt die SAB keine neuen Anträge aus der Übergangsregion an: Stadt Dresden, Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Stadt Chemnitz, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau. Offen bleibt die stärker entwickelte Region: Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen. Eine Wiedereröffnung ist nicht angekündigt; wegen des hohen Antragseingangs dauert auch die Bearbeitung länger.

Wichtig

Der Vorhabenbeginn ist erst nach der Bestätigungsmail der SAB erlaubt – Vertragsabschluss und Anzahlung gelten als Beginn. Auszahlung nur nach Verwendungsnachweis, ohne Zwischenzahlung; der Durchführungszeitraum von 12 Monaten kann nicht verlängert werden.

Alternativen für ganz Sachsen

ProgrammWas Sie bekommenPasst für
SAB Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)Darlehen 30.000–250.000 € zu 1,5 % (JTF-Regionen) bzw. 2,5 %, ohne Sicherheiten, kombinierbar mit dem Zuschussgrößere Vorhaben, auch Freiberufler
KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung3–5 % Zuschuss, laufende Kosten bis 24 Monatedas komplette Projekt, ohne Mindestbetrag
BAFA-Unternehmensberatung80 %, bis 2.800 € in Sachsen – Region Leipzig 50 %unabhängige Prozessberatung
INQA-Coaching80 %, bis 11.520 €Neuorganisation mit dem Team

Die sächsische Beratungsförderung der SAB ist aus Haushaltsgründen gestoppt. Kostenlos beraten die Mittelstand-Digital Zentren, die Digitalisierungsberater der Kammern und die Zukunftszentren.

Das Ergebnis

In der Region Leipzig zahlt Sachsen die Hälfte Ihres KI-Voicebots – überall sonst bleiben Bundesförderung und ein Projekt, das sich über gewonnene Anrufe trägt.

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Häufige Fragen

Kann ich aus Dresden oder Chemnitz noch den SAB-Digitalisierungszuschuss beantragen?

Derzeit nicht. Seit dem 17. Juli 2026 gilt ein Antragsstopp für die gesamte Übergangsregion. Nur die Stadt Leipzig, der Landkreis Leipzig und Nordsachsen sind offen.

Können Praxen und Kanzleien in Sachsen den Zuschuss nutzen?

Ja, Freie Berufe sind ausdrücklich antragsberechtigt – vorausgesetzt, der Standort liegt in einer offenen Region.

Werden die monatlichen Kosten gefördert?

Ja, für maximal 12 Monate innerhalb des Durchführungszeitraums, sofern der Mietvertrag mindestens 24 Monate läuft. Wir bieten für Sachsen deshalb eine 24-Monats-Variante an.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021–2027 und die Hinweise der SAB. Kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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Fünf Angaben genügen. Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, welches Programm passt, und gliedern das Angebot so, dass es zur Richtlinie passt – unverbindlich. Den Antrag stellen Sie selbst oder mit Ihrem Steuerberater; in vielen Programmen dürfen wir das nicht übernehmen.

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