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Förderung7 Min. Lesezeit

BIG-Digital in Brandenburg: 50 % Zuschuss für Beratung, Umsetzung und Schulung

Der Brandenburgische Innovationsgutschein Digital (BIG-Digital) fördert Beratung, Implementierung und Schulung mit 50 % – inklusive SaaS-Nutzungsentgelte im Projektzeitraum. Was für KI-Voicebot und Chatbot gilt, welche Ausschlüsse wichtig sind und wie der Antrag läuft.

· Von der Redaktion Ihre Telefonzentrale e.K.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Brandenburgische Innovationsgutschein Digital (BIG-Digital) der ILB fördert drei Module mit je 50 %: Beratung (bis 50.000 €), Implementierung (bis 250.000 €) und Schulung (bis 50.000 €). Die Richtlinie läuft bis 30. Juni 2027.
  • Förderfähig sind Fremdleistungen wie Einrichtung und Schnittstellen, Software-Nutzungsentgelte (SaaS) während des Projektzeitraums von bis zu zwei Jahren sowie externe Schulungen. Mindestausgaben: 5.000 € je Projekt.
  • Ausgeschlossen sind Freie Berufe, „reine Automatisierungsvorhaben" und „Telefonanlagen" – ein Voicebot muss deshalb als Prozessinnovation mit Systemintegration begründet werden. Vor dem Antrag ist ein Erstgespräch mit der WFBB Pflicht.

Stand September 2026 · Förderprogramme ändern sich kurzfristig; alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Richtlinien der Förderstellen.

Brandenburg hat mit BIG-Digital eines der großzügigsten Digitalisierungsprogramme der Länder – mit Deckeln, die für ein Voicebot-Projekt nie erreicht werden, und einem Fördersatz von 50 % über alle drei Module. Der Weg dorthin führt über die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB), die das Vorhaben fachlich bewertet. Genau dort entscheidet sich, ob ein KI-Telefonassistent als förderfähige Prozessinnovation durchgeht oder als „Telefonanlage" abgelehnt wird.

Die drei Module

ModulWas gefördert wirdFördersatzHöchstbetragLaufzeit
1 BeratungAnalyse betrieblicher Abläufe auf Digitalisierungspotenziale, Handlungsempfehlungen50 %50.000 €6 Monate
2 ImplementierungOrganisations- und Prozessinnovation durch neue oder innovative digitale Technologien50 %250.000 €2 Jahre
3 SchulungSchulungen im Zusammenhang mit einem Implementierungsprojekt50 %50.000 €6 Monate, prozessbegleitend bis 2 Jahre

Jedes Projekt braucht mindestens 5.000 € zuwendungsfähige Ausgaben; bis zu zwei Vorhaben dürfen parallel laufen. Wer erst Modul 1 nutzt, kann den Implementierungsantrag erst nach Abschluss der Beratung stellen.

Wer antragsberechtigt ist

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – „gewerblich" im Sinne des Gewerbesteuergesetzes – mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg, inklusive Handwerk. Damit fallen Freie Berufe wie Ärzte, Anwälte und Steuerberater heraus; Kommunen ebenfalls.

Was am Voicebot-Projekt förderfähig ist

Die Richtlinie nennt für die Implementierung ausdrücklich „Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, einschließlich der erforderlichen Hard- und Software einschließlich Nutzungsentgelte (zum Beispiel Software-as-a-Service), soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden", dazu „begleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte" und projektbezogene Fremdleistungen wie Programmierung.

AngebotspositionFörderfähig?
Prozessanalyse und KonzeptModul 1 oder als begleitende Beratung in Modul 2
KI-Konfiguration und TrainingModul 2 – Fremdleistung
Schnittstellen zu CRM, Disposition, KalenderModul 2 – Programmierungsleistung
Nutzungsentgelt während des Projektzeitraums (bis 2 Jahre)Modul 2
Schulung der MitarbeitendenModul 3 – der Softwareanbieter gilt bei eigenen Produkten als qualifiziert
Wartung, Telefonanlage, Standardsoftware, ReisekostenNein

Die entscheidende Hürde: Prozessinnovation statt „Automatisierung"

Das Ausgabenmerkblatt der ILB schließt „reine Automatisierungsvorhaben", „Telefonanlagen und E-Mail-Server" sowie Projekte aus, die ausschließlich durch die Anschaffung technischer Ausstattung umgesetzt werden. KI, Chatbot oder Kundenkommunikation kommen in der Richtlinie nicht vor. Die Förderfähigkeit steht und fällt daher mit der Darstellung:

  • Nicht so: „Wir schaffen einen KI-Anrufbeantworter an."
  • Sondern so: „Wir organisieren die Kundenkommunikation neu: Anliegen werden von der KI erfasst und klassifiziert, Notdienstkriterien abgefragt, Daten direkt in CRM und Disposition geschrieben, Rückrufe und Tickets automatisch angelegt, sensible Fälle an Mitarbeitende übergeben. Das verändert Abläufe im Innendienst, im Notdienst und in der Auftragsannahme."

Die Integration in bestehende Systeme und die veränderten Abläufe sind das Argument. Ohne Schnittstellen bleibt es riskant.

Praxis-Tipp

Stimmen Sie den Use Case im Pflicht-Erstgespräch mit dem WFBB-Regionalcenter ab, bevor Sie den Antrag stellen. Die Bestätigung der fachlichen Beratung ist ohnehin Anlage zum Antrag.

So läuft der Antrag

  1. 1Erstgespräch mit der WFBB, dann Förderberatung der ILB.
  2. 2Online-Antrag im ILB-Kundenportal vor Vorhabensbeginn. Nach der digitalen Eingangsbestätigung darf auf eigenes Risiko begonnen werden.
  3. 3WFBB-Stellungnahme, ILB-Bescheid, Umsetzung.
  4. 4Auszahlung im Erstattungsprinzip nach Verwendungsnachweis; drei Jahre Zweckbindung in Brandenburg; EU-Publizitätspflichten (Plakat) beachten.

Beihilferechtlich läuft BIG-Digital über die AGVO, nicht über De-minimis – der De-minimis-Rahmen bleibt also für andere Programme frei. Dieselben Ausgaben dürfen aber nicht doppelt gefördert werden. Die Vorsteuer ist nicht förderfähig.

Ergänzende Programme

  • BAFA-Unternehmensberatung: in Brandenburg 80 %, bis 2.800 € – nur für eine separate, unabhängige Beratung.
  • KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung: Finanzierung des Eigenanteils, 3–5 % Zuschuss.
  • INQA-Coaching: 80 % für die Begleitung des Wandels – auch für Praxen und Kanzleien, die BIG-Digital nicht nutzen können.
  • Kostenlos: WFBB-Regionalcenter, Mittelstand-Digital Zentrum Berlin (zuständig für Brandenburg), Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur in Potsdam.

Das Ergebnis

Ein neu organisierter Kundenservice mit KI-Voicebot, zur Hälfte vom Land bezahlt – inklusive Nutzung und Schulung.

Fördermittel-Check

Fördermittel-Check inklusive: Schicken Sie uns PLZ, Mitarbeiterzahl, Branche, Investitionsvolumen und Ihre Wunschlösung – wir liefern die Prozessbeschreibung, mit der Ihr Voicebot bei WFBB und ILB als Prozessinnovation überzeugt.

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Häufige Fragen

Zählt ein KI-Voicebot in Brandenburg als „Telefonanlage"?

Das entscheiden WFBB und ILB im Einzelfall. Ein Voicebot, der Anliegen erfasst, Daten in CRM oder Disposition schreibt und Abläufe verändert, ist eine Prozessinnovation; ein reiner KI-Anrufbeantworter ohne Integration riskiert die Einstufung als Automatisierung. Wir empfehlen die Abstimmung im Erstgespräch.

Werden die monatlichen Kosten gefördert?

Ja, Nutzungsentgelte für Software-as-a-Service sind förderfähig, soweit und solange sie im Durchführungszeitraum – bis zu zwei Jahre – für das Projekt genutzt werden.

Kann eine Arztpraxis BIG-Digital beantragen?

Nein, das Programm gilt nur für gewerbesteuerpflichtige Unternehmen. Praxen und Kanzleien nutzen KfW-Kredit und INQA-Coaching.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Richtlinie vom 14. Februar 2024, das Ausgabenmerkblatt der ILB und die Entscheidung von WFBB und ILB. Kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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Was ist für Ihren Betrieb realistisch?

Fünf Angaben genügen. Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, welches Programm passt, und gliedern das Angebot so, dass es zur Richtlinie passt – unverbindlich. Den Antrag stellen Sie selbst oder mit Ihrem Steuerberater; in vielen Programmen dürfen wir das nicht übernehmen.

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