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KI-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: 50 % Zuschuss, Sprachassistenten ausdrücklich genannt

Seit Juni 2026 fördert Mecklenburg-Vorpommern die Anwendung von KI in KMU mit 50 % Zuschuss, bis 50.000 € – „Kundenservice", „Sprachassistenten" und „Website-Chatbots" stehen wörtlich in der Richtlinie. Voraussetzungen, Bagatellgrenze, SaaS-Regel und Antrag beim TBI.

· Von der Redaktion Ihre Telefonzentrale e.K.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 30. Juni 2026 gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Richtlinie zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz: 50 % Zuschuss, bis 50.000 € je Vorhaben, laufende Antragstellung beim TBI bis Ende 2027.
  • Es ist die einzige Landesrichtlinie, die unseren Anwendungsfall wörtlich nennt: „Kundenservice", „Sprachassistenten", „Website-Chatbots" und „Terminplanung und Disposition" stehen in der Liste der förderfähigen Anwendungsbereiche.
  • Zwei Hürden: Das Projekt muss mehr als 15.000 € kosten (Bagatellgrenze), und laufende Nutzungsentgelte sind nur förderfähig, wenn der Vertrag mindestens drei Jahre läuft. Freie Berufe, MVZ und Beratungsunternehmen sind ausgeschlossen.

Stand September 2026 · Förderprogramme ändern sich kurzfristig; alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Richtlinien der Förderstellen.

Mecklenburg-Vorpommern hat 2026 seine Digitalisierungsförderung neu ausgerichtet – weg vom allgemeinen Digitalisierungszuschuss, hin zu einem Programm, das gezielt den Einstieg in Künstliche Intelligenz bezahlt. Der Wirtschaftsminister spricht von einem „niedrigschwelligen Einstieg". Für Hotels, Handwerksbetriebe, Händler, Logistiker und Industriebetriebe zwischen Wismar und Usedom ist es damit das beste Instrument, einen KI-Telefonassistenten einzuführen. Hier die Details.

Die Konditionen im Überblick

KriteriumRegelung
FördergeberWirtschaftsministerium M-V; Bewilligungsbehörde TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH, Schwerin
AntragsberechtigtKleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Mitarbeitern und Betriebsstätte in M-V
Fördersatz50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Höchstbetrag50.000 € je Vorhaben
BagatellgrenzeAusgaben müssen über 15.000 € liegen (bis 50 Mitarbeiter) bzw. über 20.000 € (über 50 Mitarbeiter)
Häufigkeitein Vorhaben je Unternehmen in drei Jahren
Projektzeitraumgrundsätzlich 12 Monate
Laufzeit30.06.2026 bis 31.12.2027; Budget 1,5 Mio. € pro Jahr

Ausgeschlossen sind Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Finanz- und Versicherungsdienstleister, Beratungsunternehmen, freiberuflich Tätige nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten), gemeinnützige Einheiten, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Was gefördert wird – mit Zitat aus der Richtlinie

Die Richtlinie listet zuwendungsfähige Anwendungsbereiche auf. Unter „Leistungserbringung" stehen „Prozessautomation", „Kundenservice", „Sprachassistenten", „Wissens- und Supportsysteme" sowie „Terminplanung und Disposition"; unter „Marketing/Vertrieb" unter anderem „Website-Chatbots" und „Kundenfeedback-Analyse". Deutlicher kann eine Förderrichtlinie einen KI-Voicebot und einen KI-Chatbot kaum adressieren.

Zuwendungsfähig sind „die zur Umsetzung des Vorhabens notwendigen Investitionen in Hard- und Software sowie untergeordnete, zwingend erforderliche sonstige Leistungen für die einzuführende Lösung. Dazu zählen auch Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren."

AngebotspositionFörderfähig?
KI-Software (VoiceBot, ChatBot)Ja – Kern des Vorhabens
Einrichtung, Konfiguration, TrainingJa
Schnittstellen zu Buchungssystem, CRM, DispositionJa
Beratung und SchulungJa, als untergeordnete Leistung
NutzungsentgeltNur bei Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren – und nur die im 12-monatigen Projektzeitraum fälligen Zahlungen
Telefone, Server, PCs, StandardsoftwareNein

Die zwei Regeln, die das Angebot bestimmen

Bagatellgrenze 15.000 €. Ein kleiner Voicebot für 8.000 € ist nicht förderfähig. Erst ein Projekt mit Schnittstellen, Schulung und mehreren Monaten Nutzung – oder VoiceBot und ChatBot kombiniert – überschreitet die Grenze. Das ist bewusst so gewollt: Das Land fördert Projekte, keine Probeläufe.

Dreijahresvertrag. Laufende Nutzungsentgelte sind nur zuwendungsfähig, wenn der Nutzungsanspruch vertraglich mindestens drei Jahre besteht. Ein 12- oder 18-Monatsvertrag fällt durch. Wir bieten für M-V deshalb eine Dreijahresvariante an, bei der die Zahlungen des ersten Projektjahres förderfähig sind.

Rechenbeispiel: Hotel mit 35 Mitarbeitern, KI-Voicebot für Reservierungen und Gästefragen mit Anbindung an das Buchungssystem, Dreijahresvertrag. Einrichtung, Schnittstellen, Schulung und Nutzung im ersten Jahr: 24.000 € netto. Zuschuss: 12.000 €.

KI-Nachweis: Der Hersteller muss liefern

Gefördert wird nur der Einsatz „selbstlernender Systeme"; rein regelbasierte Systeme ohne Lernfähigkeit sind ausgeschlossen. Die Hinweise des TBI stellen klar, dass auch Systeme zählen, die in ihrer Entwicklung gelernt haben und in der Anwendung nicht mehr lernen – „z. B. Sprachmodelle". Der Nachweis ist durch Hersteller oder Händler der Software zu erbringen. Für unseren KI-Voicebot – Spracherkennung, Sprachmodell zur Absichtserkennung, Sprachsynthese – halten wir dieses Nachweisdokument für Ihren Antrag bereit.

So läuft der Antrag

  1. 1Elektronischer Antrag über das MV-Serviceportal mit ELSTER-Unternehmenskonto – vor Beginn. Mit Antragseingang gilt der vorzeitige Vorhabenbeginn auf eigenes Risiko als genehmigt.
  2. 2Unterlagen: Antragsformular, KMU- und De-minimis-Erklärung, Bestätigung der Eigenanteil-Finanzierung (Steuerberater oder Bank), Gewerbeanmeldung, Angebote, KI-Nachweis, Fotos der Betriebsstätte und des Ist-Prozesses.
  3. 3Bescheid innerhalb von sechs Monaten nach Vollständigkeit.
  4. 4Auszahlung im Erstattungsprinzip nach Verwendungsnachweis; drei Jahre Zweckbindung, Verwertungsbericht nach drei Jahren.

Keine Kumulierung mit anderen Beihilfen für dieselben Ausgaben; ein KfW-Kredit zur Finanzierung des Eigenanteils ist möglich. Praxen und Kanzleien, die ausgeschlossen sind, weichen auf den KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung und das INQA-Coaching aus; die BAFA-Beratung gilt in M-V mit 80 %.

Das Ergebnis

Ein KI-Sprachassistent, den die Richtlinie beim Namen nennt – zur Hälfte vom Land bezahlt, drei Jahre lang erreichbar.

Fördermittel-Check

Fördermittel-Check inklusive: Schicken Sie uns PLZ, Mitarbeiterzahl, Branche, Investitionsvolumen und Ihre Wunschlösung – wir liefern Angebot, Dreijahresvariante und KI-Nachweis für Ihren TBI-Antrag.

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Häufige Fragen

Ist ein KI-Telefonassistent in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich förderfähig?

Ja. Die Richtlinie nennt „Sprachassistenten", „Kundenservice", „Terminplanung und Disposition" und „Website-Chatbots" als zuwendungsfähige Anwendungsbereiche – vorausgesetzt, das System basiert auf KI wie Sprachmodellen und nicht auf starren Regeln.

Warum muss mein Projekt mehr als 15.000 € kosten?

Die Richtlinie sieht eine Bagatellgrenze vor: Anträge mit zuwendungsfähigen Ausgaben bis 15.000 € (bei bis zu 50 Mitarbeitern) werden nicht gefördert. Ein Voicebot-Projekt mit Schnittstellen, Schulung und Dreijahresvertrag überschreitet die Grenze in der Regel.

Kann meine Praxis oder Kanzlei die KI-Förderung MV nutzen?

Nein, freiberuflich Tätige und MVZ sind ausgeschlossen. Alternativen sind der KfW-Förderkredit, das INQA-Coaching und das Mittelstand-Digital Zentrum Rostock mit kostenloser KI-Beratung.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Richtlinie (AmtsBl. M-V 2026 S. 521), die Hinweise für Antragsteller und die Entscheidung des TBI. Kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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Was ist für Ihren Betrieb realistisch?

Fünf Angaben genügen. Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, welches Programm passt, und gliedern das Angebot so, dass es zur Richtlinie passt – unverbindlich. Den Antrag stellen Sie selbst oder mit Ihrem Steuerberater; in vielen Programmen dürfen wir das nicht übernehmen.

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